Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Wir sind unabhängig.
Das heißt:
Wir gehören nicht
zu einem Amt
oder zu einer Behörde.
Wir ersetzen nicht die anderen Beratungs·stellen.
Das Wichtigste ist,
dass Menschen mit Behinderung
an allen Lebens·bereichen
teil·haben können.
Der schwere Ausdruck dafür ist:
Die ergänzende unabhängige Teil·habe·beratung
Diese gibt es erst seit 2018.
Das Bundes·ministerium
für Arbeit und Soziales
kümmert sich darum,
dass es diese Art
von Beratung gibt.
Es gehört zur Regierung
von Deutschland.
Die Beratung ist
- für alle Menschen mit Behinderung,
- für alle, die mehr wissen wollen
über die Selbst·bestimmung,
über die Teil·habe am Leben
und über die Hilfe, die man bekommen kann.
Gesetzliche Grundlage
Gesetze sind Regeln
für das Zusammen·leben.
Eine Regel sagt,
dass Menschen mit Behinderung
eine kosten·lose Beratung
bekommen sollen.
Die Beratung hat mit Teil·habe zu tun.
Die Beratung soll für alle
Menschen mit Behinderungen sein.
Die Menschen sollen die Berater*innen
leicht erreichen können.
Die Beratung hat nichts mit einem Amt
oder einer Behörde zu tun.
Das Bundes·ministerium
für Arbeit und Soziales
unter·stützt die Beratung.