Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Was ist die EUTB?

Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (kurz: EUTB) ist ein neues Beratungsangebot und wird seit Januar 2018 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) deutschlandweit gefördert. Die EUTB richtet sich an Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie an alle Interessierten, die sich über Teilhabeleistungen sowie eine selbstbestimmte Teilhabe in allen Bereichen der Gesellschaft informieren möchten.

Was ist das Besondere an der EUTB?

Das besondere Ziel der EUTB ist, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Die EUTB zeichnet sich dadurch aus, dass sie unabhängig ist. Das bedeutet, dass die Beraterinnen und Berater nur den Ratsuchenden verpflichtet sind und Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Weiterhin zeichnet die EUTB aus, dass Betroffene Betroffene beraten. Die BeraterInnen von INWOL e. V. sowie die des Landesverbandes „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben“ e. V. leben selbst mit einer Behinderung.

Gesetzliche Grundlage

Durch das Bundesteilhabegesetz wurden im § 32 des Sozialgesetzbuches IX gesetzliche Voraussetzungen für ein unentgeltliches Beratungsangebot über Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe geschaffen. Dieses Angebot soll alle Menschen mit Behinderung unabhängig von Grad und Schwere sowie alle anderen Interessierten ansprechen. Die Beratung erfolgt niedrigschwellig und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern.

 

Logo Bundesministerium für Arbeit und Soziales Gefördert werden die EUTB-Angebote vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.