Häufig gestellte Fragen

Muss ich einen Termin vereinbaren, wenn ich beraten werden möchte?

Wir bieten zwei offenen Sprechzeiten an: Montagvormittag von 10.00 bis 12.00 Uhr und jeden ersten Mittwoch im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr. Zu diesen Zeiten können Sie einfach vorbeikommen und sich beraten lassen.

Möchten Sie zu einer anderen Zeit beraten werden, vereinbaren Sie bitte persönlich, telefonisch, per Mail oder über unser Kontaktformular einen Termin.

Der Eingang zur Beratungsstelle ist stufenfrei über eine Rampe erreichbar. Ein barrierefreies WC ist vorhanden. Für Menschen mit Seheinschränkungen haben wir aktuell noch keine taktilen Hinweise auf dem Weg zur Beratungsstelle bzw. in der Beratungsstelle selbst. Wir bieten aber eine Abholung von der Straßenbahnhaltestelle „Universitätsklinikum“ an. Das gilt auch für alle anderen Menschen, die einen entsprechenden Bedarf haben. Die Beratung ist mit vorheriger Terminabsprache in Gebärdensprache möglich.

Nein, das ist keine Voraussetzung. Sollten Sie aber Fragen zu einem konkreten Schreiben (z. B. vom Sozialamt oder der Krankenkasse) haben, ist es hilfreich, dieses zur Beratung mitzubringen.

Sie dürfen gerne eine Person zur Unterstützung mitbringen (z. B. Freund*in, Angehörige*r, Betreuer*in).

Wir beraten auch am Telefon oder über E-Mail. Bei Bedarf bieten wir im Einzelfall aufsuchende Beratung an. Das heißt, wir beraten Sie zuhause oder an einem anderen Ort, den Sie möchten (z. B. in einem Café oder an Ihrem Arbeitsplatz).

 

Nein, das können wir als Teilhabeberatung nicht leisten. Aber wir kennen entsprechende Stellen, an die Sie sich wenden können.