Fragen, die uns oft gestellt werden

Frage:
Muss ich mit Ihnen einen Termin machen,
wenn ich eine Beratung bekommen möchte?

Antwort:
Am Dienstag
von 10 Uhr bis 15 Uhr
und am Donnerstag
von 10 Uhr bis 15 Uhr
können Sie einfach vorbei·kommen
und mit uns sprechen.
Wenn Sie zu einer anderen Zeit
mit uns sprechen möchten,
rufen Sie uns bitte an.
Wir machen dann zusammen einen Termin.

Frage:
Gibt es in der Beratungs·stelle Hindernisse
für Menschen mit Gehbehinderung
oder andere Hindernisse?

Antwort:
Es gibt keine Hindernisse
für Menschen mit Geh·behinderung.
Wenn Sie eine Hör·behinderung haben und
wenn Sie einen Gebärden·sprach·übersetzer brauchen,
dann geben Sie uns bitte vorher Bescheid,
wenn wir einen Termin machen.

Für Menschen mit Seh·behinderung
haben wir noch keine besonderen Hinweise
auf dem Weg.
Aber wir können Sie
von der Straßenbahn·haltestelle abholen.
Wir holen auch andere Menschen ab,
wenn sie Hilfe brauchen.

Frage:
Muss ich etwas Bestimmtes mitbringen zur Beratung?

Antwort:
Nein, das müssen Sie nicht.
Aber wenn Sie Fragen haben
zu einem Brief, den Sie nicht verstehen,
zum Beispiel vom Sozialamt
oder von der Kranken·kasse:
Dann bringen Sie den Brief bitte mit.
Sie können auch jemanden mitbringen,
der Ihnen hilft.
Zum Beispiel einen Verwandten
oder eine*n Freund*in
oder eine*n Betreuer*in.

Frage:
Ich kann nicht in die Beratungs·stelle kommen.
Geht es auch anders?

Antwort:
Ja, es geht auch anders.
Wir können auch am Telefon sprechen.
Oder mit E-Mails.
Wenn es nicht anders geht,
dann kommen wir auch zu Ihnen nach Hause.
Oder an den Arbeitsplatz.
Oder an einen anderen Ort, zum Beispiel ein Café.

Frage:
Können Sie mir Arbeitsplätze nennen,
wenn ich Arbeit suche?
Können Sie jemanden vermitteln, der mir hilft?

Antwort:
Nein, das können wir nicht.
Aber wir sagen Ihnen, an wen Sie sich wenden können.